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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Esslingen findest du hier .

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Teilnahmebedingungen

Anmeldung

DLRG Ortsgruppe Esslingen Färbertörlesweg 19 73728 Esslingen

Die Anmeldung ist eine verbindliche Zusage der Teilnahme für den angegebenen Lehrgang. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Die Anmeldung zu dem entsprechenden Lehrgang erfolgt per Post oder über die Homepage.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an einem Lehrgang ist an die Erfüllung der in der Lehrgangsbeschreibung (im Internet!) genannten Voraussetzungen gebunden. Die Nachweise darüber müssen zusammen mit der Anmeldung in Kopie vorgelegt werden.

Teilnahmegebühr

Für Lehrgänge und Nachprüfungen wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung fällig.

Die Rechnungslegung und der Einzug der Teilnahmegebühr erfolgen per Lastschrift vom Konto der entsendenden Gliederung des LV Württemberg. Andere Kostenträger müssen ihre komplette Bankverbindung angeben, oder den Betrag auf das Konto der Ortsgruppe Esslingen überweisen.

Zusage / Absage von Lehrgängen

Anmeldungen werden, sobald die Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen vollständig vorliegen, im Rahmen der verfügbaren Plätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Mit Anmeldeschluss erhält jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen. Überzählige Anmeldungen erhalten eine Absage mit dem Hinweis auf Aufnahme in eine Warteliste. Wird ein Lehrgangsplatz frei, werden die Plätze in der Reihenfolge der Warteliste vergeben.

Die DLRG Ortsgruppe Esslingen behält sich vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen.

Leistungen

Die Ausstellungsgebühr der Urkunde ist im Preis enthalten. Zusätzliche Abzeichen können gegen einen Aufpreis erworben werden.

Bei den meisten Lehrgängen wird eine Verpflegung mit angeboten.

Reisekosten können keine übernommen werden. Entsprechende Anfragen sind an den Bezirk bzw. die eigene Ortsgruppe zu richten.

Rücktritt

Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich vorgenommen werden. Bei Rücktritt von einem Lehrgang später als zwei Wochen vor der Veranstaltung werden die vollen Teilnahmegebühren fällig.

Nach Vorlage eines ärztlichen Attestes können die Teilnahmegebühren erlassen werden.

Verhaltensbedingte Kündigung

Wenn Teilnehmende gegen Gesetze verstoßen, sich vertragswidrig verhalten oder grobes Fehlverhalten vorliegt (z.B. Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz, Alkoholmissbrauch etc.) hat die von der DLRG Ortsgruppe Esslingen eingesetzte Lehrgangsleitung, die Möglichkeit, diese Teilnehmer vom Lehrgang auszuschließen. Dies gilt auch, wenn Teilnehmende das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigen oder gegen Weisungen der Lehrgangsleitung verstoßen.

Bei minderjährigen Teilnehmenden ist die Lehrgangsleitung berechtigt, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, auf deren Kosten die vorzeitige Abreise vom Lehrgang zu veranlassen bzw. bei volljährigen Teilnehmenden den Vertrag zu kündigen. Eine Rückerstattung der Lehrgangsgebühren erfolgt nicht. Über die Lehrgangsgebühren hinausgehende Kosten gehen zulasten des Teilnehmenden.

Sonderurlaub

Für Lehrgänge, Seminare und Tagungen, sowie für Betreuerinnen / Betreuer von Freizeiten kann beim Arbeitgeber Sonderurlaub beantragt werden. Genauere Informationen können im Landesjugendsekretariat Württemberg unter der Rufnummer 0711-53 50 24 erfragt werden.

Teilnahmebestätigung

Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss eines Lehrganges eine Teilnahmebestätigung oder eine Urkunde über den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs.

Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren zu einem Lehrgang ist nicht gestattet.

Schlussbestimmungen

Detaillierte Teilnahmebedingungen und Voraussetzungen sind im Internet beim jeweiligen Lehrgang zu entnehmen.

Andere Bestimmungen als die hier abgedruckten gelten nicht, es sei denn, diese wurden schriftlich vereinbart.

Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, tritt an ihre Stelle diejenige wirksame Bestimmung, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt.

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